Zwingende Gründe gegen den Vertrag von Lissabon

nach Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider:

Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit.

Der Vertrag von Lissabon

  • ruiniert den Rechtsstaat – die Gewaltenteilung und den Rechtsschutz

–> Die Rechtsetzung der Union ist durchgehend ausführend und nicht durch die Unions-Völker vertreten. Der Rechtsschutz von Menschen- und Grundrechten unterliegt der nicht demokratisch erlaubten UnionsGerichtbarkeit. Zudem stuft der Vertrag v. Lissabon die Verfassung der Mitgliederstaaten zu „Landesverfassungen“ herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.

  • verpflichtet die Mitgliedstaaten der Union zur Aufrüstung und erlaubt das KriegsRecht, insb. zur „Terrorabwehr

–>Art. 42 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV / Art. 43 Abs. 1 EUV  verdrängt das Verbot des Angriffskrieges des Art. 26 Abs. 1 GG.

  • verletzt das demokratische Prinzip

–>wegen Verletzung des SubsidiaritätsPrinzips (Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln) durch neuen VerfassungsZusatz Art. 23 GG Absatz 1 a

Die kraft des Unionsrechts weltweite Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 Abs. 1 AEUV ist das wirklich die Lebensverhältnisse in der Union bewegende Prinzip, das zu dem Verfall der Sozialstaaten geführt hat. Deutschland hätte die Finanzmarktkrise ohne die Kapitalverkehrsfreiheit abwehren können. Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den großen Menschenrechtserklärungen verankert sind, vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 „auf angemessene und befriedigende Entlohnung“ der Arbeit wird millionenfach mißachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern“.

Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht, wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büßen den Grundrechteschutz im Wesentlichen ein.

Die Europäische Union ist eine Region des globalen Kapitalismus. Die Welthandelsordnung, die keinerlei soziale Aspekte berücksichtigt, ist das wirkliche Grundgesetz unserer Lebensverhältnisse. Die Wirtschaftsverfassung Deutschlands ist wegen des Verfassungsrangs des Sozialprinzips die marktliche Sozialwirtschaft. Nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch die Wirtschaftsgrundrechte rechtfertigen die Marktlichkeit der Wirtschaftsordnung. Diese aber muß sich dem Sozialprinzip fügen. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Von dieser Wirtschaftsverfassung hat sich Deutschland durch die Integration in die Europäische Union zugunsten einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. 119 u.ö. AEUV) verabschiedet. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus ohne soziale Aspekte, der die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Der globale Wirtschaftskrieg ist mangels wettbewerbsgemäßer Chancengleichheit rechtlos.

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