Populäre Irrtümer:
Banken benötigen Spareinlagen um Kredite zu vergeben
Im Rahmen unserer Reihe “Populäre Irrtümer” soll hier als Fortführung des Artikels Geschäftsbanken verleihen Zentralbankgeld die Behauptung „Banken benötigen Spareinlagen um Kredite zu vergeben“ als falsch entlarvt werden.
In der gängigen Meinung funktionieren Geschäftsbanken als reine finanzielle Vermittler, während die Erzeugung von Geld (Geldschöpfung) alleine der Zentralbank zukommt. Tatsächlich ist unser Geldsystem ein Hybrid aus öffentlicher und privater Struktur, in dem ein maßgeblicher Teil der Geldschöpfung bei den Geschäftsbanken liegt. In einer für jedermann verständlichen Veröffentlichung der Bundesbank ist zu lesen:
“Geschäftsbanken schaffen Geld durch Kreditvergabe.”
Benötigt also ein Unternehmen einen Kredit für eine Neuinvestition, kann die Bank diesen immer gewähren, da dieses Geld eben durch Bilanzverlängerung neu entsteht (siehe auch hier und hier). Da ein Ausfall dieses Kredits der Bank einen Verlust beschert, wird sie vorher im eigenen Interesse die Zahlungsfähigkeit des Schuldners prüfen und gegebenenfalls Sicherheiten verlangen. Ansonsten muss sie nur die Mindestreserve- und Eigenkapitalanforderungen einhalten. Die Mindestreserve gibt an, wie viel Zentralbankgeld eine Bank im Verhältnis zur Gesamthöhe ihrer Kundenguthaben vorhalten muss. Hat eine Bank so viel Giralgeld erzeugt, dass ihr Bestand an Zentralbankgeld zu niedrig ist, muss sie sich dieses neu besorgen. Neues Zentralbankgeld kann sich die Bank aber u. a. über Pensionsgeschäfte zum Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) von der Zentralbank beschaffen. Zusätzlich gilt laut Bundesbank:
“Die als Mindestreserve gehaltenen Einlagen werden vom Eurosystem verzinst, und zwar zum durchschnittlichen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Geschäftsbanken haben somit durch die Mindestreservepflicht praktisch keinen Zins- und Wettbewerbsnachteil gegenüber Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die keine Mindestreserve unterhalten müssen.”
Die Mindestreserve ist also für die Banken kostenneutral und beschränkt die Geldschöpfung de facto nicht. Damit bleibt als einschränkender Faktor nur die Eigenkapitalanforderung. Der Vorgang des Sparens bewirkt jedoch keine Veränderung des Eigenkapitals der Bank. Die Möglichkeit einer Kreditvergabe ist somit von Sparaktivitäten unabhängig. Um der Vollständigkeit willen sei hier allerdings darauf hingewiesen, dass Sparen für Banken nicht generell irrelevant ist; eine genauere Ausführung dazu findet sich hier.
Man sieht also, dass erhöhtes Sparen die Kreditvergabe für Investitionen nicht begünstig. Eine volkswirtschaftliche Kausalität gibt es stattdessen in der anderen Richtung: Investitionen wirken sich tendenziell positiv auf Einkommen und Profite und deswegen auch tendenziell positiv auf Sparen aus.
Dagegen geht eine erhöhte Sparneigung in der Regel mit reduziertem Konsum einher, sodass Verkäufer deutlich geringere Einnahmeströme sehen. In der Folge werden sich Unternehmen die Frage stellen, ob sich Investitionen überhaupt noch lohnen, wenn weniger verkauft werden kann – und Familien werden sich die Frage stellen, ob in Zeiten großer Unsicherheit am Arbeitsmarkt ein Hausbau wirklich das Richtige ist. Demnach wirkt sich verstärktes Sparen letztlich sogar negativ auf Investitionen und damit auf die Möglichkeit der Kreditvergabe durch die Geschäftsbanken aus.
Man kann nun versuchen, die Verbindung zwischen Sparen und Kreditvergabe wiederherzustellen, indem man die Mindestreserve auf 100% erhöht, wie es Befürworter des Vollgelds fordern. Oder aber man begrüßt die Möglichkeit, die Realwirtschaft jederzeit in gewünschter Höhe finanzieren zu können, und stellt das derzeitige Hybridsystem konsequent auf ein endogenes um. Dabei muss nur sichergestellt werden, dass die Kreditvergabe auch sinnvollen Zwecken dient, wie es etwa dieser Antrag fordert.