Bachelorarbeit „Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger..“

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der medien-rechtspolitischen Debatte in Deutschland im Jahr 2012/2013

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Es wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet.Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts. In einer begleitenden Entschließung drückt er die Erwartung aus, dass nach der Bundestagswahl ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen wird, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Durchsetzung ihrer Rechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2013 in Kraft.

Quelle: Wikipedia

Forschungsfrage:

Welche Leitfragen sollten journalistisch aufbereitet und dargestellt werden, um dem interessierten Bürger zu ermöglichen, sich eine qualifizierte Meinung zum Thema zu erlauben?

Die Probe aufs Exempel mit Schlussfolgerung.

 

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