Pressemitteilung in Peter Grottian’s Sache

Prof. Dr. Peter Grottian (FU Berlin, wiss. Beirat von attac Deutschland)

Pressemitteilung in eigener Sache: 21. 11. 2010, 12 Uhr

Bankster straflos ? gegen Bankenkritiker augenmaßlos? Peter Grottian wegen öffentlicher Aufforderung zur Bankbesetzung zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt. Bundesweit erste Verurteilung zum Thema ?Bankbesetzung?

Nachdem im Zuge des Bildungsstreiks (18. 6. 2009) elf Bankbesetzungen und während des attac Bankenaktionstages (29. 9. 2010) neun Bankbesetzungen stattfanden, sah sich nun erstmals ein Gericht ? das Amtsgericht Lindau ? berufen, ein Urteil zu fällen. Es verurteilte der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian wegen einer Aufforderung zum Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro.

Grundlage des Strafbefehls war ein öffentlicher Vortrag von Grottian in Lindau, bei dem dieser zu einer öffentlichen, gewaltlosen, gewissensbestimmten und gesetzeswidrigen Bankbesetzung aufgerufen hatte. Die Verursacher der Finanzmarktkrise sollten zahlen und nicht diejenigen, die jetzt in Sparprogrammen als sozial Schwache bestraft werden, argumentierte Grottian in seinem Vortrag. Deshalb seien ganz unterschiedliche Formen von Aktionen ? von der Bankbesetzung bis zur fürsorglichen Belagerung ? legitim und angemessen und müssten in ihrer Eingriffstiefe vor Ort von den jeweiligen Aktionsgruppen entschieden werden.

Eine Journalistin hatte die Polizei und die Deutsche Bank über den Vortrag informiert und so die Staatsanwaltschaft Kempten zum Eingreifen veranlasst. Das Urteil des Amtsgerichts Lindau basiert auf einem Zeitungsartikel der ?Lindauer Zeitung?.

Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht augenmaßlos.

Erstens: Die besuchten Banken stellten auf Grund der Gewaltlosigkeit und Kommunikationsfähigkeit der Aktionen keine Strafanzeigen, während das Gericht sich schon vorab zum Schutzherrn der Banken macht. Der Hausfriedensbruch beginnt erst dann, wenn der Filialleiter einer Bank die politische Meinungsäußerung nicht duldet und von seinem Hausrecht Gebrauch macht.

Zweitens: Die nur auf einen Zeitungsartikel gestützte Beschuldigung trifft nur insofern zu, als Grottian zwar zur Bankbesetzung aufgerufen, aber unterschiedliche Varianten von Radikalitäten zur Diskussion gestellt hatte. Das Bild des anstiftend-verführenden Radikal-Professors unterschätzt die eigene Urteilsfähigkeit mündiger Bürger und gehört in die Mottenkiste der Rechtsprechung.

Drittens: Wenn eine Gesellschaft 500 Milliarden Euro als Rettungsschirm für die Verursacher der Finanzkrise bereitstellt und bisher keine ernsthaften Versuche unternimmt, die ?Bankräuber? anzuklagen, dann sollten Aufrufe zu Bankbesetzungen eher respektvoll betrachtet werden, als sie in einer Höhe abzustrafen, die den Pauschalen von Kriminellen entsprechen. Grottian hat deswegen gegen die Geldstrafe Einspruch eingelegt.

Gez. Peter Grottian

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