Das darf doch nicht wahr sein – US-Gesetzentwurf gegen „Cybercrime-Freihäfen“

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gesetzentwurf-gegen-Cybercrime-Freihaefen-965373.html

Das erschreckende hieran ist – was hier als „cybercrime“ deklariert und uns (bzw. den Amis) im Sinne der nationalen Sicherheit als angeblich erstrebenswerter Gesetzes-Entwurf gegen diesen cybercrime präsentiert / vorgegaukelt wird, stellt in Wahrheit im Grunde wenig anderes als die „cyber-freedom“ dar, die in Form eines Daten-FreiHafens in Island gewahrt werden könnte.
Als Konzept hinter dem (isländischem) freedom-dataport / Freiheits-DatenHafen ist ein sich zukünftig unter dem speziellen gesetzlichen Schutz des (in Island) zu etablierenden Rechts-Raumes befindliches Rechenzentrum geplant, welches als bisher größtes Bollwerk alternativer, unabhängiger Cyber-Aktivisten bzw. investigative Journalisten zum Schutze der Cyber-Meinungsfreiheit beitragen soll.
Es würde der aktuellen Strategie zu Folge bei verneglobal eingerichtet werden und die Gesetzgebung so angepasst werden, dass ein Journalist nicht mehr leichtfertig abgemahnt werden kann etc.

Sollte dieser US-Gesetzesentwurf gegen „Cybercrime-Freihäfen“ Gehör finden und umgesetzt werden, kann man davon ausgehen, dass auch die letzten Staaten, in denen alternative, unzensierte Cyber-Auftritte und die Bereitstellung von webspace für systemkritische Medien noch legal sind, auf die Schwarze Liste des Cyber-Terrorismus gesetzt werden.
Die Folgen für das freie Internet wären katastrophal – da somit sämtliche „Cyber-Punks“ zu Cyber-Terroristen kriminalisiert würden.

Mein vorheriger Artikel – siehe unten – handelte kürzlich ja erst genau hiervon.

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