Analyse des UnWerts


UnWert = Ramsch im weitesten Sinne

Zur Verdeutlichung:

(ungerechtfertigter Zins, künstliche Güterverknappung, versteckter Mangel..)

Der Unterschied zwischen Ramsch & Unwert ist, dass Ramsch als solcher wahrgenommen wird, und den Preis(-Spielraum) des Ramsches drücken. Während der Preis des Unwertes nicht marktwirtschaftlich (durch Verringerung des Angebots-Preises) wiedergespiegelt wird und damit das systemische Gegenstück des Wertes bildet. Der Unwert entzieht sich jeglicher marktwirtschaftlicher Kenntnisnahme / Ausweisung. 1

Die unternehmerische Leistungs-Bilanz kann keinen negativen Wert = Unwert ausweisen! Da sie nicht in der Lage hierzu ist, einen (selbst-verursachten) Mißstand, einen UnWert als diesen zu erkennen, und selbst die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Sie ist stets danach bestrebt, den Mißstand fortzuführen – ihn verkehrter Weise als Wert fortzuführen und sie der kapitalistischen Dynamik entsprechend dem nächsten Käufer – einem weiteren Glied in der Händlerkette – bis hin zum Endverbraucher, in Rechnung zu stellen.

Eine sukzessive Fortführung des UnWertes führt zur stetigen Steigerung der Geteiltheit / Gespaltenheit des kapitalistischen Werte-Gleichgewichts von Real-Werten und ‚realen UnWerten‘ und ist die Basis für Werte-Instabilitäten, die versierte Spekulanten belohnen und somit den gesellschaftlichen Antagonismus – die polarisierende gegenseitige Wahrnehmung der armen und der reichen Klassen genauso wie die der Kapitalisten & Anti-Kapitalisten – vorantreiben. Die Feindbilder setzen einander voraus und bestätigen sich einhergehend mit dem sozio-kulturellen Ungleichgewicht der gespaltenen real-wirtschaftlichen Einkommens-Verhältnisse des Volkes im fortschreitenden Klassen-Kampf.

Was ist UnWert?

UnWert bezeichnet eine Ware oder ein sonstiges inmaterielles Gut oder Recht, dessen (in Teilen) ungerechtfertigter MarktWert gerechtfertigt / legitimiert wird (etwa durch konkludenten Vertragsabschluss). Dies ist normalerweise / laut Marx nur mit einem erhöhten, subjektiven Nutzwert zu rechtfertigen. → Die Wahrnehmung des UnWertes tritt erst beim Endverbraucher in Erscheinung. Ein rechtlich vorhandener Anspruch auf Behebung des Mangels oder Schadens-Ersatz ist für ihn oft unrealistisch.

[sofern nicht vertraglich geregelt Schadens-Ersatz würde das Problem des Unwertes auch nicht beseitigen – evtl. durch Heranziehung von Fremdkapital (G-G‘) sogar noch verschlimmern.]

Kommt jemand anderes als alleine der Erzeuger des UnWertes für den Schaden, der aus diesem UnWert heraus hervorgegangen ist, auf, so handelt es sich hierbei um eine beim Vertrags-Abschluss nicht eingeplante Schädigung / negative Beeinflussung dessen unternehmerischer Tätigkeit – also quasi um ein ‚Opfer‘ unternehmerischen Handelns.

Da jeder Kapitalist – jeder Akteur / Teilnehmer innerhalb der kapitalistischen Marktwirtschaft – nach dem rationalen Prinzip der Werte-Steigerung agiert (kapitalistische Bedürfnis-Befriedigung), wird er diesen Verlust in seine kaufmännische Bilanz – konkret oder im weitesten Sinne verstanden – aufnehmen.

Mit der Folge des Bruches des Wertegesetz G-W-G‘

reiner Warenhandel W-G-W.

W-G-W‘ muss erzielt werden, wobei W‘ > W

Doch bezieht sich dieser erhöhte Nutzwert nur auf die vom Zwischenhändler erbrachte Arbeit, ohne Nutzwert durch den Endverbraucher. Ein Tauschwert kann auf dem Markt zu Stande kommen,

Insofern handelt es sich beim UnWert um destruktives Geld, das sich in Folge eines materiell verstofflichten / monetarisierten negativen Nutzwerts ergibt. Dieser negative Nutzwert wird in der Regel nicht als solcher erkannt, freigelegt – da er ansonsten inakzeptabel wäre oder zumindeßt ‚angemessen‘ durch den Nutzer / Vertragspartner berücksichtigt würde.

Der UnWert kann sich unmittelbar nach Abschluss des Handels ( ), wird jedoch meißtens erst am Ende der Handelskette, beim Endverbraucher als solcher sichtbar. Hat sich der UnWert erst einmal heraus-kristallisiert, wird er oft nicht mehr mit seiner Entstehung (und dem mit dieser ‚Manufaktur‘ des UnWertes in Verbindung stehenden, verantwortlichen Akteur) in Verbindung gebracht, kann – wenn überhaupt – nur mit hohem Aufwand, der gemein-hin nur mit einem hohen Öffentlichem Interesse an einer Untersuchung zu rechtfertigen ist, zurück verfolgt werden.

In einem komplexen, automatisierten FinanzMarkt können diese Transaktionen mit verstecktem UnWert nicht willentlich (in Folge ethisch-moralischen Denkens) gelenkt oder effizient markiert werden nur über wenige Posten zum Ursprung hin zurück verfolgt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Praktische Auswirkungen:

 

Der UnWert kann schon unmittelbar nach Abschluss des Handels für den Käufer erkennbar werden.

 

Typisches Beispiel – ebay: Das gleiche Produkt erweist sich in einem Praxis-Test als untauglich bzw. nicht den beworbenen Qualitäten entsprechend oder es wird woanders (signifikant) billiger angeboten.

 

Der Käufer kann evtl. noch vom Kauf zurücktreten..; kein Kauf findet statt.

 

 

Meißtens jedoch wird er erst am Ende der Handelskette, beim Endverbraucher angekommen, als solcher sichtbar. Typisches Beispiel – ebay: Defekter Speicherbaustein.

 

vorsätzlicher Betrug? äußert sich erst beim testen. (Haftungs-Ausschluss? nicht gewerblicher Privat-Verkauf gebrauchter Artikel..)

 

 

Prinzipiell ist der Käufer immer selbst verantwortlich für die Abgabe seines potentiellen Einverständnisses zur Annahme eines Kauf-Angebotes d.h. für die Wahrnehmung eines verbindlichen Rechts-Geschäftes. Doch ist nicht jeder Käufer in der Lage, einen vorhandenen Mißstand im Rechts-Geschäft auch zu erkennen und so eine mögliche negative Konsequenz aus diesem (für sich) abzuwenden. Ansonsten gäbe es keine Gewinner und keine Verlierer mehr, wenn diese Fähigkeit bei allen Markt-Teilnehmern umfassend entwickelt / ausgebildet wäre und auch regelmäßig in Anspruch genommen würde.

 

Dem ist aber nicht so. Die alles entscheidene Frage ist nun: Wie geht der Käufer mit dem potentiellen Schaden, den er (fahrlässig / unwillentlich) selbst zu verantworten hat, um?

 

Gesteht er sich sein eigenes ‚Versagen‘ – seine Unkenntnis oder Unachtsamkeit ein? Oder fühlt er sich (zurecht?) betrogen?

 

 

value-Ansatz

 

Die Folge ungleicher Werte-Vorteile (≠ ‚value-benefits‘) von Rechtsgeschäften:

 

In beiden Fällen hat der Verkäufer ein ökonomisch minderwertiges Produkt erfolgreich auf den Markt gebracht und einen Abnehmer gefunden. Er hat in folgender Annahme sein Geld ‚erwirtschaftet‘.

 

Gleichwohl hat der Käufer aus seiner Sicht zuviel Geld für die mangelhafte Ware ausgegeben.

 

 

Die Frage ist:

 

Ist diese unbestimmte Geld-Spanne gs , die zusätzlich zu dem berechtigten Waren-Wert W, den Besitzer gewechselt hat, signifikant für den

 

a) Käufer?

 

b) Markt?

 

 

a) Von einem signifikanten Geld-Verlust gv kann man beim Käufer nur dann sprechen, wenn dieser seine Arbeits- oder Konsum-Gewohnheiten (als Basis von Geld-input bzw. -output) bewusst / willentlich ändert und dies auf gv zurückzuführen ist.

 

  • Seine Arbeitsgewohnheit könnte der ‚gelumpte‘ Käufer etwa ändern, indem er mehr arbeitet als zuvor.

  • Seine Konsumgewohnheit könnte er dagegen ändern, indem er

    • weniger konsumiert – dadurch zwangsweise mehr spart

    • billiger konsumiert – mehr Kaufkraft von seinem Geld erwartet

 

So oder so, der Käufer trägt die Kosten seines gv erstmal selbst. Erstmal – deswegen, weil sich sein Handeln entweder auf dem

 

b) Arbeits- oder auf dem Waren-Markt negativ auswirken wird.

 

Jedenfalls insofern er nicht der Einzige ist, dem ein gv unterläuft und ihm Gewissens-Bisse bereitet. Schon, wenn dies auf eine Minderheit der Käufer zutrifft, wird dies einen negativen Preis-Effekt auf den Warenhandel oder auch direkt (durch erhöhtes Arbeitskraft-Angebot → lohndumping) – bzw. letztendlich, als Konsequenz aus dem niederen Erlös für angebotene Waren und den Wettbewerbs-Druck, auch destruktiv auf den Arbeitsmarkt durchschlagen.

 

Die unweigerliche Folge hieraus sind, bei anhaltendem Bestehen der ‚wiedergutmachenden‘ / revisiblen gv-Kompensation, eine Entwicklung hin zu niedrigeren Lohn-Stückkosten.

 

Mit längeren Arbeitszeiten oder weniger Arbeits-Entlohnung (oder beides) als Konsequenz. Denn Angebot und Nachfrage der Produktionsfaktoren Arbeitskraft und Ressourcen bestimmen ceteris paribus maßgeblich die marktwirtschaftliche Situation auf dem Arbeitsmarkt. Der durch die unternehmerische Bilanz weitgehend diktierte Preis regelt alles.

 

(vgl. Zustandekommen des Markt-Gleichgewichts in unvollkommenen Märkten)

 

Und der Unternehmer nimmt sicher dankbar mit, was immer der seine Arbeitskraft feilbietende Proletarier zulässt.

 

Arbeits-Ansatz:

Es ist einfacher ein neues Gesetz einzuführen, als ein bestehendes zu ändern.

Es ist ebenfalls einfacher eine neue Währung einzuführen, als eine bestehende grundlegend zu modifizieren.

UnWert Kosten

Kosten sind mit Leistungen verbunden, haben daher ein marktwirtschaftliches Äquivalent.

Dem UnWert steht dagegen kein marktwirtschaftliches Äquivalent gegenüber. Er besteht aber auch nicht ausschließlich aus Luft,.

Er ist vielmehr ein ‚ökonomischer Mißstand‘, gleich einem Buchungs-Fehler, bei dem die Aktivseite mit der Passivseite verwechselt wurde. Um den Mißstand zu beheben, reicht es nicht, die Buchung rückgängig zu machen. Man muss gegenbuchen.

Marx‘ Analyse des Wertegesetzes auf die Entstehung destruktiven Kapitals – des Unwertes – angewandt

Es ist die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit d.h. in durchschnittlicher Produktivität verausgabt und ein reales zahlungsfähiges Bedürfnis treffend. Somit hat nicht nur die Ware einen Doppelcharakter von Gebrauchswert & Tauschwert, sondern naheliegenderweise auch die herstellende Arbeit, nämlich einerseits konkrete nützliche Gebrauchswerte schaffende Arbeit & abstrakte Arbeit als Substanz des Wertes.

UnWert entscheht immer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Geld entsteht aus dem Nichts – FIAT money, insofern die Seigniorage oder das Recht aus Forderungen / Erträge, die sich aus dieser Seignorage ergeben können, an Singularitäten bzw. private Akteure ausgeschüttet wird / ihr zu Gute kommt anstelle der Öffentlichkeit als Ganzes bzw. jedem einzelnen Individuum
  • G – G‘, wobei G‘ > G; G‘ -(minus) G = leistungsloser (parasitärer) Profit
  • G – W – G‘, falls versteckter, desktruktiver Mangel in der unternehmerischen Tätigkeit enthalten

Währung basierend auf dem UnWert als einzige staatlich zu entrichtende Steuer.

Berechnet sich pauschal nach der Höhe des €-Profits, als progressiv-kollektive Umlage ohne Spitzensteuersatz für versteckte Mängel?!

Indiz für ‚Teuro‘ an BIP / Export ausrichten?

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