Regulierung des Arbeitsmarktes

..im Spannungsfeld zwischen Effizienz und Gerechtigkeit von Herbert Walther

Auszug:

Was verstehen Ökonomen unter Effizienz?

„Effizienz“ bedeutet im ökonomischen Sinne ja nur, dass die vorhandenen Produktionsmöglichkeiten „wertmaximierend“ genützt werden. Wirtschaftlich „effiziente“ Zustände sind jedoch durchaus kompatibel mit extrem ungerechten Verteilungsszenarien. Wohin die Ressourcen fließen müssen, um diese ökonomischen Werte zu maximieren, bestimmt jedoch in einer reinen Marktwirtschaft die – freiwillige – Zahlungsbereitschaft der Nachfrager, die widerum von der individuell höchst unterschiedlichen Verfügungsgewalt über knappe Ressourcen, dem daraus fließenden Einkommen und den Präferenzen der Individuen determiniert wird. In unserer realen Marktwirtschaft bestimmt sich diese Verfügungsgewalt in einer Vielzahl von systematisch, aber auch zufällig wirksamen Faktoren (Eigentumsrechte, Erbrecht, Talente, Leistungsfähigkeit und Leistungswille, Zugangsmöglichkeit zu Bildung, zufällige Gesundheit / Krankheit, lokale Besonderheiten des „Standorts“, der Informationsbedingungen, wettbewerbsrechtliche Regelungen, soziale „Beziehungen“ und „Netzwerke“, unternehmerisches Glück und Pech etc.)

Viele – aber nicht alle – dieser Faktoren wirken in einer Marktwirtschaft kumulativ in Richtung sich verstärkender Ungleichheit. Wer hat, dem wird gegeben.

Richtig verstandene sozialstaatliche Politik hat das prinipielle Ziel, diesen kumulativen Prozessen entgegenzusteuern, um die Fabrik des sozialen Zusammenhalts zu erhalten, ein Zusammenhalt der notwendig ist, um die zweifellos gegebenen Produktivitätsvorteile einer arbeitsteilig organisierten Marktwirtschaft für alle nützen zu können.

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