Die Hamas ist eine demokratisch-legitimierte politische RechtsPartei – Viva Hamas!

…und selbst wenn der Vorwurf des Innenministeriums

„Unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe unterstützt die IHH seit einem langen Zeitraum und in beträchtlichem finanziellen Umfang im Gaza-Streifen ansässige sogenannte Sozialvereine, die der Hamas zuzuordnen sind“

berechtigt sein sollte und der Erlös der im „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ agierenden Sozial-Vereine vollständig in die Kassen der Hamas fließt, so ist dies immer noch das Recht der Sozialvereine die Hamas, als gewählte Volks-Partei der Palästinenser, in bestimmten „sozio-kulturellen“ Fragen Hilfe zu leisten um so langfristig die Selbst-Hilfe der im Gaza-Streifen ansässigen Palästinenser zu gewährleisten. So denn die Hamas als einzig effizientes Organisations-Netzwerk für die anvisierten, sozialen Zwecke fungieren kann und hierfür über die nötigen Strukturen verfügt bzw. die Hilfsmittel verantwortungs-bewußt im Sinne der Bevölkerung zu allokieren versteht, ist an dem Vorgehen der sozialen Vereine des IHH nichts Verwerfliches!

Solange das Gegenteil nicht erwiesen ist, macht sich also das deutsche Bundes-Innenministerium sogar des Vergehens der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

Vor allem: Bei dem als Interessen-Vertretung der Juden getarnten Zentralrat der Juden in Deutschland – getarnt, weil der hierarchisch-autoritäre Zentralrat nur als Vorwand genutzt wird und schon lange in keinster Weise mehr die Interessen des jüdischen Volkes repräsentiert, in Wahrheit nichts weiter als ein politisches Sprachrohr des israelischen Regimes in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, stellt sich die deutsche BundesRegierung schon seit Jahren blind.

Bei einem Verbot wird die Auflösung des Vereins und aller seiner Teilorganisationen angeordnet sowie dessen Vermögen beschlagnahmt. Gegen diese Einscheidung kann der Verein vor den Verwaltungsgerichten nachträglich Rechtsmittel einlegen und damit das Verbot anfechten. Vielleicht gelingt es der Religions-Gemeinschaft Milli Görüs & Co, bei der überwiegend gesammelt wurde, folgenden Rechts-Anspruch gültig zu machen:

Artikel 13, Europäische Menschenrechtskonvention
Recht auf wirksame Beschwerde

Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

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