Meine aktuelle e-Petition an den Bundestag

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundeswahlgesetz (BWG) §12 (1)
„Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

dahingehend zu ändern, die Bedingung „4. das fünfundsechzigste Lebensjahr nicht vollendet haben“ hinzuzufügen.

Begründung:
Bundesbürger über 65 sind weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschieden. Somit betreffen die zu erwartenden rechtschaffenen Impulse der gewählten Parteien diese allenfalls noch im Generationen-Vertrag, der Rente.
In Deutschland – wie bei der Europawahl wieder sichtbar wurde, ist es nun so, dass die Rentner einen enorm großen Anteil zum Wahlverlauf beitragen – über die Hälfte der Zustimmung für das bürgerliche Lager wurde durch Rentner erreicht (netto ca. 11%).
Nachhaltige Politik wird erst dadurch wirkungsvoll ermöglicht, indem sie vorausblickend über einen längeren Zeitraum (über eine Amts-Periode hinaus!) ausgelegt wird. Die entscheidenden Auswirkungen z.B. auf das Wirtschafts- und SozialSystem durch umgesetzte Maßnahmen der gewählten Regierung bekommen die Rentner jedoch kaum noch zu spüren, sehr wohl jedoch die jüngere Generation – die Leistungsträger.
Da gerade ältere Menschen im Ruhestand anfällig gegenüber (unrealistischer) Wahlversprechen / Medien-Propaganda der Parteien sind und naturbedingt nicht mehr über die geistige Klarheit verfügen, in unserer vernetzten, globalisierten Welt politische Richtungen – insbesondere die Auswirkungen der Umsetzung politischer Vorsätze – korrekt zu deuten.

Weiterhin ist die Politik heutzutage durch neue Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Europäischen Union oder der Finanzkrise zu einem Schauplatz multilateraler Interessen mutiert.
Was für jeden politisch nicht engagierten Bundesbürger im „besten Alter“ schon eine Herausforderung darstellt, wird ab einem bestimmtem Alter häufig zur nicht mehr zumutbaren Bürgerpflicht. Die zunehmende Diskrepanz der politischen Ansichten zwischen Rentnern und den jüngeren Generationen ist ein deutliches Anzeichen von tiefgreifenden verschiedenen Vorstellungen einer das Volk vertretenden Regierung.

Hierdurch werden sie nicht zum „Bürger 2. Klasse“ dekradiert. Es werden lediglich – wie auch durch den Ausschluss der Unter-Achtzehn-Jährigen – die Interessen der Leistungsträger der BRD gestärkt.

Ein Kompromiss hin zur Einschränkung auf ein „Halbes Stimmrecht“ für Bürger 66+ wäre ebenfalls denkbar und schon als gewichtiger Fortschritt zu bezeichnen.

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